15. Jahrestagung

„Tierheilkundige“ in Geschichte und Gegenwart

14. November 2009
Estrel Convention Center Berlin

Im Rahmen des 55. Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Kleintiermedizin

Organisation und Leitung
Johann Schäffer

„Tierärzte von Konkurrenz umzingelt“. So oder so ähnlich ist es in der Fachpresse immer wieder zu lesen. Die erst ab 1762 an Schulen ausgebildeten Tierärzte hatten es nie leicht. Neben den Bauern, Hirten und Jägern behandelten vor allem Hufschmiede, Abdecker und Sauschneider kranke Haustiere. Auch heute ist die Palette der Berufe im Umfeld der Tiermedizin wieder kunterbunt. „Tierberufe haben Zukunft. Studieren Sie Tierhomöopathie, Tierpsychologie, Tierheilkunde, Ethologie, Tiertraining und Tiergestützte Therapie nach den europaweit höchsten Qualitätsstandards“, wird allenthalben geworben. Die Berufsbezeichnungen reichen vom Pferdedentalpraktiker bis zum Hundepsychologen. Die meisten dieser Berufe legitimieren sich selbst oder stützen sich auf Zertifikate wie dem „Diplom“ privater „Akademien“.
Der Dualismus zwischen sog. Laienbehandlern und akademisch ausgebildeten Heilberufen besteht seit langem. Mit der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes (1869) und ab 1871 Reichsgewerbeordnung wurde nicht nur den Heilpraktikern die Berufsausübung erlaubt, sondern auch den nicht approbierten „Zahnkünstlern“ und Tierheilkundigen. Nach und nach hat der Gesetzgeber die Grenzen der einzelnen Heilberufe durch Spezialgesetze festgelegt (1938 Hebammengesetz, 1939 Heilpraktikergesetz, 1952 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde). Trotz mehrfacher Anläufe ist dies für den Stand der Tierheilkundigen bis heute nicht geschehen. Nach wie vor gilt: jedermann darf jedermanns Tier behandeln.

Das Tagungsthema steht nicht nur im Spannungsfeld zwischen der tierärztlichen Berufsgeschichte und der (aktuellen) Berufspolitik, sondern auch im Spannungsfeld zwischen der Schultiermedizin und den alternativen und komplementären Heilverfahren. Es spiegelt dabei die Anforderungen und die Akzeptanz der Gesellschaft gegenüber Tierheilkundigen. Ein historisches Beispiel zur Abrundung: Hildegard von Bingen war gewiss keine Tierärztin, aber sie war in ihrer Zeit eine geachtete tierheilkundige Person.